Der Reinigungsvertrag
Der Vertrag, den wir normalerweise beim Besichttigungstermin des Reinigungsobjektes unserer Kunden ebefnalls durchgehen, figuriert als Leitfaden für ein interessantes, fruchtbares Gespräch. Der Vertrag regelt Dinge wie der regelmässige Einsatztag, Reklamationsfristen, Kündigungsfrist und weitere wichtige Dinge, über die man vor einer Zusammenarbeit sich besser einmal ausführlich unterhält. Ein Vertrag ist ein wunderbares Instrument, um Abmachungen, Rechte und Pflichten des Auftraggebers sowie des Auftagnehmers festzuhalten und aus unserer Sicht keine trockene iuristische Materie, die man lieber nicht ansprechen möchte, ganz im Gegenteil. Gerne sind wir bereit, bei einem Besichtigungstermin Ihres Reinigungsobjektes mit Ihnen auch unseren Vertrag Satz für Satz durchzugehen. So kommt man auf viele interessante Dinge zu sprechen, dan die man vielleicht gar nicht gedacht hat. Es handelt sich hierbei um einen üblichen Vertrag für Unterhaltsreinigung, und für uns, und so hoffen wir, doch auch für Sie, um eine ganz selbstverständliche Formsache.
Wenn Sie bereits einen Mustervertrag noch vor einem allfälligen Besichtigungstermin sehen wollen, lesen Sie die AGB oder bestellen Sie ein Login, welcher Ihnen Zugang zu einem Mustervertrag gewährt.
Beim Besichtigungstermin gehen wir mit unseren Kunden in Ruhe auch unseren Vertrag durch. Man sollte sich hierfür etwas Zeit nehmen.
Nachdem alles besprochen wird, kann der Vertrag allenfalls gleich gegenseitig unterzeichnet werden und los gehts. Falls Sie möchten, können wir Ihnen ein Passwort zukommen lassen, welches Ihnen den Zugang zu einem Mustervertrag verschafft. Wir sind aber der Meinung, dass dies auch bei einem persönlichen Gespräch am Besichtitungstermin stattfinden kann.
Das Pflichtenheft
Beim Besichtigungstermin können alle Ihre Wünsche besprochen werden. In bestimmten Reinigungsintervallen können bestimmte Aufgaben ausgeführt werden. Die Basisleistungen werden normalerweise bei jedem Reinigungseinsatz durchgeführt. Erweiterte Basisleistungen und Extraleistungen können in weniger häufigen Intervallen durchgeführt werden. Im Pflichtenheft werden dann die Intervalle und die verrichteten Aufgaben ganz genau festgelegt. Entsprechend den dort beschriebenen Abläufen wird dann die Reinigung durchgeführt - regelmässig und kontinuierlich.